Erdgaspreise
Erdgas-Ersatzversorgung
Preise und Informationen über die Ersatzversorgung ab dem 01.04.2024
Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist in Teil 4 - Energielieferung an Letztverbraucher (§§ 36 - 42a) sowohl die Grundversorgungspflicht als auch die Ersatzversorgung geregelt. Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) vom 26.Oktober 2006 in der jeweils gültigen Fassung kann eine übergangsweise Versorgung mit Erdgas im Rahmen der sog. Ersatzversorgung erfolgen. Von Ersatzversorgung spricht man, wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch über 10.000 kWh/a liegt und nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Ersatzversorgung endet nach maximal drei Monaten. Um zu gewährleisten, dass Sie danach auch weiterhin mit Gas beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Erdgasliefervertrag mit einem Lieferanten abschließen. Die Stadtwerke Wadern GmbH beliefert die in ihrem Grundversorgungsgebiet ansässigen Nicht-Haushaltskunden ohne registrierender Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung zu folgenden Preisen und sonstigen Bedingungen:
Arbeitspreis | Grundpreis | ||
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netto | brutto | netto | brutto |
Cent/kWh | Cent/kWh | EUR/Monat | EUR/Monat |
18,60 | 22,13 | 10,91 | 12,98 |
Preise und Informationen über die Ersatzversorgung ab dem 01.10.2022
In die Ersatzversorgung fallen auch Industrie- und Geschäftskunden mit registrierter Lastgangmessung (RLM). Diese Kunden haben in der Regel eine jährliche Leistungsspitze von über 500 kW bzw. einen Gasverbrauch von über 1,5 Mio. kWh/a. Die Stadtwerke Wadern GmbH beliefert die in ihrem Grundversorgungsgebiet ansässigen Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung zu folgenden Preisen und sonstigen Bedingungen.
Gaspreis | Für Beschaffung, Vertrieb und Service berechnet die Stadtwerke Wadern GmbH einen Preis in Höhe von 35,00 Cent/kWh (netto). |
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Der Gaspreis erhöht sich um die im jeweiligen Netzgebiet und für den jeweiligen Abnahmefall vom Netzbetreiber erhobenen Netznutzungsentgelte bei Entnahme mit registrierter Lastgangmessung: 1. gemäß dem veröffentlichen Zonenpreissystem sowie 2. der Entgelte für Bereitstellung / Messung für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung. Die Netzentgelte entnehmen Sie bitte der Internetseite www.energis-netzgesellschaft.de. | |
Steuern und Abgaben: | Der Gaspreis sowie die Netznutzungsentgelte erhöhen sich um die RLM-Bilanzierungsumlage, sowie die zum Liefer- und Leistungszeitpunkt gelten Steuern (derzeit Erdgas- und Umsatzsteuer), sowie etwaiger zukünftiger Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Belastungen. |