Strompreise
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Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung.
"Haushaltskunden" im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Kennzeichnung der Stromliefermenge der Stadtwerke Wadern GmbH
Ersatzversorgung
Preise und Informationen über die Ersatzversorgung ab dem 01.10.2022
Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist in Teil 4 - Energielieferung an Letztverbraucher (§§ 36 - 42a) sowohl die Grundversorgungspflicht als auch die Ersatzversorgung geregelt. Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung kann eine übergangsweise Versorgung mit elektrischer Energie im Rahmen der sog. Ersatzversorgung erfolgen. Von Ersatzversorgung spricht man, wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch über 10.000 kWh/a liegt und nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Ersatzversorgung endet nach maximal drei Monaten. Um zu gewährleisten, dass Sie danach auch weiterhin mit elektrischer Energie beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag mit einem Lieferanten abschließen. Die SWW beliefert die in ihrem Grundversorgungsgebiet ansässigen Nicht-Haushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung zu folgenden Preisen und sonstigen Bedingungen.
Arbeitspreis | Grundpreis | ||
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netto¹ | brutto | netto¹ | brutto |
Cent/kWh | Cent/kWh | EUR/Monat | Cent/kWh |
90,00 | 107,10 | 9,82 | 11,69 |
Ersatzversorgungspreise ab 01.03.2023:
Arbeitspreis | Grundpreis | ||
---|---|---|---|
netto¹ | brutto | netto¹ | brutto |
Cent/kWh | Cent/kWh | EUR/Monat | Cent/kWh |
48,00 | 57,12 | 9,82 | 11,69 |
Preise und Informationen über die Ersatzversorgung ab dem 01.10.2022
In die Ersatzversorgung fallen auch Industrie- und Geschäftskunden mit 1/4h-Lastgangmessung, die keine Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG sind. Die Stadtwerke Wadern GmbH beliefert die in ihrem Grundversorgungsgebiet ansässigen Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung zu folgenden Preise und Bedingungen
Strompreis | Für Beschaffung, Vertrieb und Service berechnet Die Stadtwerke Wadern GmbH auf der Basis §2 Abs. 3 StromGVV einen Preis in Höhe von 80,00 Cent/kWh (netto) ¹. Ab dem 01.03.2023 beträgt der Preis 35,00 Cent/kWh (netto) ¹. |
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Netzentgelte | Der Strompreis erhöht sich um die im jeweiligen Netzgebiet für den jeweiligen Abnahmefall gültigen Entgelte für Netznutzung und Messstellenbetrieb. |
Steuern und Abgaben | Der Strompreis erhöht sich zudem um die Umlage aus dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG-Umlage), um die Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G), um die Mehrkosten nach § 19 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), um die Mehrkosten nach § 17f Absatz (5) EnWG (Offshore-Haftungsumlage), um die Konzessionsabgabe und um die Mehrkosten nach § 13 Absatz 4a und 4b EnWG in Verbindung mit § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (Umlage für abschaltbare Lasten) sowie um die Stromsteuer und die Umsatzsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe sowie etwaiger zukünftiger Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Belastungen. |