Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wasserversorgungsunternehmen sind gesetzlich nicht verpflichtet, an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen, weshalb die WWW Wasserwerk Wadern GmbH auf eine Teilnahme verzichtet.
Wasserversorgungsunternehmen sind gesetzlich nicht verpflichtet, an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen, weshalb die WWW Wasserwerk Wadern GmbH auf eine Teilnahme verzichtet.