Apropos Unkraut: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht

Kennen Sie das auch? Im Frühjahr sieht der Garten richtig aufgeräumt aus. Vorausgesetzt, man hat ihn (und sich selber) aus dem Winterschlaf geweckt, die alten Pflanzenteile und das Laub entfernt, die Erde gegraben, alte Stauden verjüngt, Beete geharkt, eingesät und Jungpflanzen gesetzt. Und bei guter Pflege und der wegen der Trockenheit nötigen Wässerung gedeiht auch alles prächtig. Ja, in diesem Jahr scheint alles zwei Wochen früher zu blühen und zu keimen, man sieht es am Spargel und am Flieder. Auch das Unkraut lässt nicht auf sich warten, im Garten wie auf den Außenanlagen rund ums Haus. Mit ihm sprießen die Geheimtipps unter den Gartenfreunden.

Immer wieder empfehlen selbst ernannte Experten Mittel wie Essig oder Kochsalz oder sogar Abflussreiniger gegen Moos und Unkraut. Zwar sind – und zwar in erheblicher Verdünnung mit Wasser - Essig und Salz als Unkrautvernichter erlaubt, jedoch – was viele nicht wissen - nur in Beeten und Wiesen. Auf versiegelten Flächen ist der Einsatz von Salz und Essig verboten, also auch gegen Unkraut in Betonritzen oder zwischen Pflaster- und Verbundsteinen. Essig und Salz werden in diesen Fällen als Pflanzenschutzmittel, die nicht biologisch abbaubar sind, betrachtet. Ihr Einsatz kann sogar bestraft werden. Denn im Grundwasser und in der Kanalisation können sie sogar negative Einwirkungen auf die Trinkwasserversorgung haben.

Aber nicht nur eine mögliche Strafe sollte Sie abschrecken. Denn abgesehen davon wirken Essig und Salz und andere Chemikalien auf Zier- und Nutzpflanzen sowie auf Beläge und Natursteine aggressiv und können unter Umständen mehr Schaden anrichten als Unkraut zu vernichten. Leider werden jedoch in unseren Vorgärten, auf Terrassen, Trottoirs, Garageneinfahrten und Friedhöfen Mittel eingesetzt, die dort nichts verloren haben. Diese Mittel schädigen sowohl die Tier- und Pflanzenwelt als auch das Grundwasser, welches die Grundlage unserer Trinkwasserversorgung ist. Unsere Warnung geht aber weiter: Selbst beim Einsatz erlaubter und für den Zweck der Unkrautbekämpfung entwickelter, deklarierter und schließlich frei im Handel erhältlicher Mittel sollten Sie zurückhaltend und vorsichtig sein und sich – wenn schon -  genau an die Dosierungs- und Anwendungsvorschriften halten. Gut gemeint ist hier wie so oft nicht gut gemacht!

Was Unkraut im Nutzgarten anbelangt, haben erfahrene Gärtner einen einfachen, in diesen Tagen besonders hilfreichen Tipp parat: Bereiten Sie Ihre Beete eine Zeitlang vor dem Einsähen bzw. Einpflanzen so vor, als wollten Sie schon einsähen oder pflanzen. Das Unkraut, das dann in den nächsten Tagen, vielleicht auch erst zwei Wochen, sprießt, lässt sich mit weniger Mühe entfernen als in dem Fall, dass es zusammen mit den neuen Nutzpflanzen wächst. Zumindest reduzieren Sie auf diese Weise die Unkrautmenge zwischen den jungen Pflänzchen. Und dann sollten Sie Ihre Beete regelmäßig hacken bzw. mit einer Forke durchziehen, damit das Unkraut nicht Überhand nehmen kann. Der Aufwand ist vergleichsweise gering, eine halbe Stunde am Abend reicht. Wer jedoch zu lange damit wartet und das Unkraut ungehindert wuchern lässt, verliert am Ende leicht den Spaß am Garten.

Übrigens: Erinnern Sie sich daran, dass 2015 von den Vereinten Nationen als „Jahr des Bodens“ deklariert wurde. Viel wurde davon nicht berichtet. Bekannt ist, dass durch die weltweite Erwärmung nutzbare Böden verloren gehen. Der Schutz unserer Böden betrifft aber nicht nur entlegene Gegenden der Erde. In Deutschland dauert es 100 bis 300 Jahre, bis eine nutzbare Oberbodenschicht von gerade mal einem Zentimeter entsteht. Doch zurzeit geht weltweit immer mehr Boden durch Erosion, Übernutzung, Verschmutzung und Flächenverbrauch verloren. Vielleicht denken Sie mal daran, wenn Sie wieder im Garten sind und über das Unkraut schimpfen.