Neulich an der Supermarktkasse: Jemand kauft ein Mittel, das helfen soll, Probleme im Haus zu lösen. Wir sagen Ihnen extra nicht, um welches Mittel und welches Problem es sich handelte. Denn auf die Frage, wozu er denn gleich fünf Flaschen brauche, antwortete dieser Jemand: „Fürs Unkraut.“ Er hat offensichtlich das chemische Mittel, das für einen ganz anderen und eng begrenzten Zweck bestimmt ist, gekauft, um damit Unkraut an seinem Haus zu bekämpfen. Das ist verboten! Es drohen Strafen.
Vielleicht haben Sie ja auch schon davon gehört oder es sogar selbst probiert, Essig und Salz zur Unkrautbekämpfung einzusetzen. Auch das tun Sie besser nicht. Zwar sind – unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich in erheblicher Verdünnung mit Wasser - Essig und Salz als Unkrautvernichter erlaubt. Dies gilt jedoch nur für Beete und Wiesen. Auf versiegelten Flächen, also auch dem üblichen Umfeld rund ums Haus, ist der Einsatz von Salz und Essig verboten - nicht nur großflächig, sondern auch für Unkraut in Betonritzen oder zwischen Pflaster- und Verbundsteinen. Essig und Salz betrachtet der Gesetzgeber in diesen Fällen als Pflanzenschutzmittel, die nicht biologisch abbaubar sind. Im Grundwasser und in der Kanalisation können diese erhebliche Probleme hervorrufen. Abgesehen von drohenden Bußgeldern wirken Essig und Salz auf Zier- und Nutzpflanzen (aber auch auf Beläge) aggressiv und können unter Umständen mehr Schaden anrichten als Unkraut vernichten.Typischer Fall von „gut gemeint“, sozusagen.
Allerdings kursieren im Bekanntenkreis so genannte „Geheimtipps“ zur Unkrautbekämpfung, und in unseren Vorgärten, auf Terrassen, Trottoirs, Garageneinfahrten und sogar den Friedhöfen werden Mittel eingesetzt, die dort nichts verloren haben. Eigentlich müsste es klar sein, dass Mittel, die zweckentfremdet in die Natur gelangen, Schaden anrichten. Das betrifft die Tier- und Pflanzenwelt, aber auch das Grundwasser, welches die Grundlage unserer Trinkwasserversorgung ist. Selbst beim Einsatz erlaubter und für den Zweck der Unkrautbekämpfung entwickelter, deklarierter und schließlich frei im Handel erhältlicher Mittel sollten Sie zurückhaltend und vorsichtig sein. Halten Sie sich auf jeden Fall wie bei Wasch- und Reinigungsmitteln an die Dosierungs- und Anwendungsvorschriften und vermeiden Sie, dass Nutzpflanzen, Insekten und Insektenfresser gefährdet werden.
Vielleicht überlegen Sie sich, wie Sie dem Unkraut auf vernünftige Art „zu Leibe“ rücken können. Die beste Methode ist: Jäten! Wenn Sie das regelmäßig tun und nicht warten, bis alles „ins Kraut geschossen“ ist, ist das gar nicht so viel Arbeit und tut nicht nur Ihren Blumen und Ihrem Gemüse gut, sondern auch Ihnen selbst. Noch ein guter Tipp zu Beginn der Gartensaison: Bereiten Sie Ihre Beete eine Zeitlang vor dem Einsähen bzw. Einpflanzen von Setzlingen komplett vor, so als wollten Sie schon einsähen oder pflanzen. Das Unkraut, das dann in den nächsten Tagen, vielleicht auch zwei Wochen, sprießt, lässt sich mit weniger Mühe entfernen als in dem Fall, dass es zusammen mit den neuen Nutzpflanzen wächst. Zumindest reduzieren Sie auf diese Weise von vornherein die Menge des Unkrauts zwischen den jungen Pflänzchen.