Vorsicht bei der Unkrautbekämpfung!

Die Diskussion um Glyphosat hat in diesem Sommer eine Zeitlang die Schlagzeilen bestimmt. Das andere große Thema war die Trockenheit. Und jetzt, da die größte Hitze gebannt ist und es auch wieder geregnet hat, sprießt das Unkraut in unseren Gärten, Vorgärten, in den Fugen unserer Verbundsteine und zwischen den Natur- und Betonpflastern. Und alle, die wollen, dass es in ihrem Garten und ums Haus ordentlich aussieht, denken schnell wieder darüber nach, wie sie dem Unkraut zu Leibe rücken können. Es muss ja schließlich nicht gleich Glyphosat sein!

Da ist Vorsicht geboten! Pflanzenschutz-, Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel und so genannte „Geheimtipps“ unter Nachbarn und Hobbygärtnern können viel Schaden im Boden und nicht zuletzt auch im Grundwasser anrichten. Vielleicht kommt Ihnen der Rat altmodisch oder schlaumeierisch vor, im Garten in kurzen Abständen den Boden zu hacken und das Unkraut zu jäten. Das macht ja auch einige Mühe! Dies soll jedoch nicht das letzte Wort sein. Um fundierte Hilfsangebote bemüht sich ein Arbeitskreis für Wasser und Pflanzenschutz. Dieser hat unter www.wasser-und-pflanzenschutz.de ein aufschlussreiches Portal im Internet eingerichtet und bietet viele Tipps und Hinweise auf gesetzliche Regelungen sowie nützliche Geräte - für Kleingärtner ebenso wie für die Landwirtschaft, Kommunen und Betriebe. Der Arbeitskreis hat auch eine Broschüre herausgegeben. Sie findet sich zum Herunterladen unter http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/fileadmin/pdf/pdf_gewaesserschutz_din_lang.pdf im Internet. Der Titel lautet: „Unkrautfrei ohne Reue. Hier erfahren Sie, wie Sie lästige Unkräuter loswerden, ohne Wasser und Umwelt zu gefährden.“

Unter anderem wird dargestellt, dass auf befestigten Flächen die ausgebrachten Mittel unter Umständen längere Zeit liegen bleiben, bis sie beim nächsten Regen in den Gully und die Kanalisation geraten. Trotz Kläranlage sind dann Einträge dieser Mittel in den Wasserkreislauf möglich. An dieser Stelle wird wiederum auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen: Der Paragraf 6 des Pflanzenschutzgesetzes untersagt grundsätzlich Pflanzenschutzmittel auf allen Freilandflächen, die nicht gärtnerisch, land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Dazu gehören auch Wege und Flächen ums Haus. Es drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro! Doch kommen wir zurück zu den „Geheimtipps“: Auch der Einsatz von Salz, Essig und Haushaltsreiniger zur Unkrautbekämpfung ist verboten. Sogar – auch wenn es irritierend ist – Pflanzenschutzmittel, auf denen „biologisch abbaubar“ oder etwas Ähnliches steht, fallen unter das Verbot.

Die erwähnte Broschüre listet jedoch nicht nur Verbote auf, sondern sagt Ihnen auch, wie Sie Unkraut beseitigen können, ohne Ihre Gesundheit, die Umwelt und das Grundwasser zu gefährden. Dazu gibt es mechanische Verfahren und Hilfsmittel wie Hochdruckreiniger, Fugenkratzer, Stahlbürsten. Gut bewährt hat es sich, das Unkraut mit heißem Wasser zu begießen und mit einem festen Besen zu beseitigen. Richtig angewendet leisten auch Abflammgeräte, mit denen die Pflanzen gar nicht komplett verbrannt werden müssen, sowie Infrarot-Handgeräte gute Dienste. Und wenn Sie in Ihrem Garten doch einmal – ausnahmsweise und mit gutem Grund! - Pflanzenschutzmittel einsetzen, achten Sie bitte genau auf die abgedruckten Hinweise. Vor allem müssen Sie gewährleisten, dass keine Spuren von diesen Mitteln durch das Spülen von Arbeitsgeräten oder gar Restmengen ins Abwasser geraten. (http://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/hausgarten/index.htm)